Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermietung der Mühle Mathilda
Die Vermittlung der Ferienwohnung erfolgt entsprechend dem aktuellen Buchungsangebot.
Für die Buchung und Abwicklung gelten die nachfolgenden Bedingungen.
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Gastaufnahme- bzw. Direktvertrag sowie alle für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen durch den Vermieter.
1.2. Die Unter- und Weitervermietung des überlassenen Objektes durch den Gast ist ausgeschlossen.
2. Vertragspartner
2.1. Vertragspartner sind der Gast und der Vermieter.
2.2. Der Vertrag für das Ferienobjekt kommt nach schriftlicher Zusage oder nach der geleisteten Anzahlung von 20% zustande. Die Restsumme zahlen sie 15 Tage vor Reiseantritt auf das Vermieterkonto. Bei Kurzfristbuchungen ist immer die telefonische Zusage bindend. Die Bezahlung erfolgt bei Anreise in bar an den Vermieter oder dessen Beauftragten.
3. Mietgegenstand
3.1. Der Vermieter verpflichtet sich, das vom Gast gebuchte Ferienobjekt bereitzustellen und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen. Bei Nichtbereitstellung des Ferienobjektes durch den
Vermieter ist dieser dem Gast gegenüber schadensersatzpflichtig.
3.2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Objektüberlassung und die von ihm in Anspruch genommen
weiteren Leistungen vereinbarten Preise an den Vermieter vorab zu zahlen.
3.3 Bei der Nutzung der Ferienwohnungen wird von bestimmungsgemäßen Gebrauch durch die vereinbarte Personenzahl ausgegangen. Tierhaltung ist gestattet. Ein Verstoß gegen diese Vereinbarungen bedeutet sofortigen Auszug aus der Ferienwohnung ohne Mietpreisrückerstattung.
3.4 Der Zustand der Mieträume soll nach der Nutzung dem Zustand vor der Nutzung entsprechen, pfleglicher Umgang mit dem Haus, der Einrichtung und des Geländes gilt als vereinbart. Die Wohnung ist während der Mietzeit vom Mieter zu pflegen.
3.5 Für Schäden, die während der Mietzeit auftreten, haftet der Mieter. Für die Mietsache und oder zur Verfügung gestellte Geräte besteht bei Ausfall kein Ersatzanspruch. Die zur Verfügung stehenden Geräte und die Benutzung der Gartenanlage geschehen auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.
3.6 Bei Rückgabe und nach Beendigung der Mietzeit werden alle Fenster und Türen geschlossen, der Zustand wie bei Übernahme wieder hergestellt und alle Schlüssel beim Vermieter oder Beauftragten zurückgegeben. Geschirr ist beim Auszug abzuwaschen, Müll zu entsorgen. Für verlorene Schlüssel wird der volle Schadensersatz vom Mieter gefordert.
4. Stornierung
4.1. Sollten Sie von der bereits gebuchten Reise zurücktreten müssen, muss dies, auch in Ihrem eigenen Interesse, schriftlich geschehen. Je nach Eingangsdatum Ihrer Stornierung vor Mietbeginn werden nachfolgende Kosten berechnet:
Bei Stornierung
- bis 21 Tage 50 %
- bis 5 Tage 85 %
- ab 5 Tage sowie bei Nichtanreise, sind 100 % der Vertragssumme zu zahlen.
Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist das Datum des Poststempels.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
5. Objektbereitstellung, - Übergabe und Rückgabe
5.1. Das gebuchte Ferienobjekt steht dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sonderabsprachen sind mit dem Vermieter zu tätigen.
5.2. Das bereitgestellte Ferienobjekt ist am Anreisetag bis 18.00 Uhr zu übernehmen. Nach diesem Zeitpunkt kann das Ferienobjekt vom Vermieter anderweitig vermietet werden, wenn der Gast sich zuvor nicht mit dem Vermieter anderweitig abgesprochen hat.
5.3. Am vereinbarten Abreisetag ist das Ferienobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt und in einem besenreinen Zustand zu übergeben. Endreinigung 50,00€. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich bei Abreise kein techn. Gerät mehr in Betrieb befinden darf (Geschirrspüler, Waschmaschine usw.), da es zu Schäden kommen könnte.
5.5. Die Bereitstellung von Bettwäsche beinhaltet pro Feriengast 1x Bettgarnitur.
Wäschewechsel ist im Preis nicht inbegriffen.
5.6. Eine Kaution von 150€ wird mit der Miete vor Anreise des Gastes überwiesen, die er nach Abreise wieder überwiesen zurückerstattet bekommt,vwenn das Objekt ohne aufweisbare Mängel vom Gast übergeben ist.
6. Haftung
6.1. Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der ausgeführten Buchung. Für die Objektbereitstellung ist ausschließlich der Vermieter zuständig.
6.2. Bei auftretenden Störungen wenden Sie sich bitte sofort direkt an den Vermieter.
Erfolgt eine Mängelanzeige im nach hinein, entfällt jeglicher Anspruch auf eine Regulierung.
7. Gerichtsstand
7.1. Gerichtsstand Bad Homburg